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Wasserhahn
Trinkwasser

Belastung des Trinkwassers in Frankfurt/Main mit Blei, Kupfer, Nitrat und Nitrit - eine IfAU-Studie

Sonja Pfeil1, Thilo Kerber2, Wigbert Maraun2 im Mai 1997

1IfAU Institut für Angewandte Umweltforschung e.V., Oberursel
2ARGUK-Umweltlabor GmbH, Oberursel

Schlagworte: Blei, Kupfer, Nitrat, Schwermetalle, Trinkwasserbelastung, Bleirohre, Hausinstallation, Haus-Einführungsleitung.

Diese Internet-Version der Studie enthält keine Tabellen und Grafiken. Eine vollständige gedruckte Version ist beim IfAU für 6,50.- EUR incl. Versand erhältlich.

Seit dem 1. Januar 2003 ist die neue Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001 in Kraft. Die aktuellen Richt- bzw. Grenzwerte für Schwermetalle finden Sie auf unserer Infoseite Schwermetalle im Trinkwasser.

 


Belastung des Trinkwassers in Frankfurt/Main mit Blei und Kupfer - eine IfAU-Studie

Inhaltsverzeichnis

Überblick

1. Einleitung 11. Bewertung eines Meßergebnisses
2. Frankfurter Trinkwasser 12. Untersuchung von Kupfer im Frankfurter Trinkwasser
3. Materialien für Leitungsrohre 13. Untersuchung von Nitrat und Nitrit im Frankfurter Trinkwasser
4. Wechselwirkungen zwischen Rohrleitungssystem und Trinkwasser 14. Vergleich mit anderen Untersuchungsergebnissen
5. Gesundheitliche Auswirkungen der verschiedenen Materialien 15. Vergleich der Blei-Belastungssituation mit den Ergebnissen von 1986
6. Empfehlung für die Neuinstallation 16. Bisherige Untersuchungen von Schwermetallen in Trinkwasser
7. Die Meßkampagne 17. Wie reagieren bei erhöhter Belastung?
8. Diskussion der Probenahmekriterien 18. Zusammenfassung
9. Die Meßergebnisse 19. Literatur
10. Diskussion der Meßergebnisse 20. Danksagung

 

Belastung des Trinkwassers in Frankfurt/Main mit Blei, Kupfer, Nitrat und Nitrit - eine IfAU-Studie

1. Einleitung

Wasser ist nicht nur zum Waschen da!

Der Bundesbürger verbraucht im Durchschnitt etwa 145 Liter Wasser pro Person und Tag, wovon der größte Anteil (62 % bzw. 90 Liter) für die Toilettenspülung sowie für Baden und Duschen genutzt wird. Ca. 30 % bzw. 44 Liter dienen als Waschwasser für Wäsche, Geschirr, Auto oder zur Blumen- und Gartenbewässerung. Nur ein relativ geringer Anteil von 0,2 % bzw. 3 Litern pro Person werden zum Kochen oder Trinken verwendet.

Der erwachsene Mensch benötigt am Tag ca. 2-3 Liter Flüssigkeit, die über die Nahrung zugeführt werden. Der größte Teil davon wird durch den Konsum von Getränken gedeckt, ein geringer Anteil über den Wasseranteil in festen Nahrungsmitteln.

Die Qualität des Trinkwassers wird durch die Trinkwasserverordnung festgelegt. Lokal bedingt können geringe Unterschiede in der Zusammensetzung des Trinkwassers auftreten. Zusätzlichen Einfluß auf die Beschaffenheit des Trinkwassers hat die Art der Hauseinführungsleitung, der Hausinstallation sowie der Armaturen, über die (Schad-)Stoffe in das Trinkwasser eingetragen werden können.

Blei z.B. wurde seit der Antike als Material für die Herstellung von Wasserleitungen eingesetzt. Schon die Römer verwendeten Blei u.a. zur Herstellung von Trinkgefäßen oder Wasserleitungen. Die Giftigkeit von Blei ist jedoch ebenso lange bekannt (VITRUVIUS, 20 n.Ch.]. Chronische Bleivergiftungen als Folge der Nutzung von bleiernen Trinkgefäßen und Leitungsrohren werden als eine mögliche Ursache für den Untergang des römischen Reiches angesehen. Trotzdem wurde Blei für die Installation von Trinkwasserleitungen aufgrund der leichten Verarbeitung dieses Materials noch lange Zeit verwendet.

Kupfer ist das derzeit wohl am meisten verbreitete Material. Noch Jahre nach der Neuinstallation einer Wasserleitung aus Kupfer kann es zu erhöhten Konzentrationen im Trinkwasser kommen. Besonders bei der Nahrungszubereitung für Säuglinge stellen erhöhte Konzentrationen an Kupfer im Trinkwasser eine mögliche Gesundheitsgefährdung dar.

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2. Frankfurter Trinkwasser

Die Stadt Frankfurt hat einen mittleren Wasserbedarf von 199 000 m3 am Tag (1993) bzw. rund 76 Millionen m³ im Jahr (1993). Ein Drittel dieser Menge wird auf dem Frankfurter Stadtgebiet bzw. in den Gewinnungsanlagen der Stadtwerke Frankfurt/M. im südlichen Vogelsberg und dem nördlichen Spessart gewonnen, zwei Drittel werden von fremden Gewinnungsanlagen aus dem Hessischen Ried und dem westlichen Vogelsberg (Inheidener Raum) bezogen. Die Verteilung des Wassers an die Verbraucher erfolgt über ein 1600 km langes Leitungsnetz.

Das von den Stadtwerken gelieferte Wasser unterliegt strengen Kontrollen und muß den rechtlichen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) entsprechen, in der die Qualität des Wassers festgelegt wird.

Ein Eintrag von Schadstoffen in das Trinkwasser kann vereinzelt zum einen über eine Verunreinigung des Quellwassers direkt an der Quelle erfolgen. So wurde z.B. in einem Brunnen des Pumpwerks Hinkelstein 1978 eine Grundwasserbelastung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen festgestellt, deren Herkunft bis in den Bereich des Flughafens zurückverfolgt werden konnte. Als erste Gegenmaßnahme wird in einem solchen Fall die sofortige Außerbetriebnahme des Brunnens veranlaßt, um einer gesundheitlichen Gefährdung der Bevölkerung vorzubeugen.

Häufig erfolgt ein Eintrag von Schadstoffen durch hauseigene Wasserleitungen (Installation) oder durch verschiedene Wasserfilterungsanlagen, die in das häusliche Rohrnetz integriert sind. Insbesondere nach der Neuinstallation oder nach Reparaturen am Leitungsnetz kann es zu einem erhöhten Eintrag an Schadstoffen kommen.

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3. Materialien für Leitungsrohre

3.1. Blei

Obwohl die Giftigkeit von Blei als Rohrmaterial für Trinkwasserleitungen bereits lange bekannt ist, wurden Bleirohre noch bis Anfang der 70er Jahre in Häusern verlegt. 1973 wurde erstmals in einer DIN-Norm die "Bedenklichkeit von Bleirohren im Trinkwassernetz" festgestellt.
In Frankfurt/M wurden bereits sämtliche bleihaltigen Leitungen des städtischen Netzes ausgetauscht. Das städtische Netz endet jedoch an der Grundstücksgrenze. Veränderungen am Leitungssystem zwischen Grundstücksgrenze und Wasseruhr bleiben aus trinkwasserrechtlichen Gründen allein den Stadtwerken vorbehalten. Die entstehenden Kosten bei Umbauarbeiten müssen vom Eigentümer dieses Rohrstücks zwischen Grundstücksgrenze und Wasseruhr selbst getragen werden.

Welche Häuser in Frankfurt noch mit einem bleihaltigen Hausanschluß versehen sind, erfahren Sie vom Stadtgesundheitsamt Frankfurt (Abteilung für Umweltmedizin und Umwelthygiene, Braubachstr. 18-22, 60311 Frankfurt/M). Bleihaltige Hausanschlüsse können manchmal auch an den Wasseranschlüssen der Wasseruhr festgestellt werden.

Bleirohre in der Hausinstallation sind an ihrer Verarbeitungsweise zu erkennen. Da sie sehr biegsam sind, können solche Leitungen in Raumecken auch gewunden oder gekrümmt verlegt sein. Häufig führen sie in leicht geschwungenen "Kurven" quer über Wände oder Decken. Die Oberfläche ist matt-grau und wenig glänzend. Blei ist ein sehr weiches Metall und kann mit einem Messer angeritzt werden. Es ist nicht magnetisch. Wird mit einem metallischen Gegenstand gegen Bleileitungen geklopft, gibt es keinen metallischen, sondern einen dumpfen Klang. Dies sind typische Erkennungsmerkmale für Bleirohre. Wenn die Leitungen mit Farbe dick angestrichen sind, können Bleirohre auch an den wulstigen Verbindungsstücken erkannt werden. Bei der Suche nach Bleirohren im Haus sollte auch ein Blick in den Keller geworfen werden. In der Wohnung sind Bleileitungen oftmals schon früher ausgetauscht worden. In den Wänden (Steigleitungen) sind sie allerdings nicht zu erkennen.

3.2. Kupfer

Kupfer ist ein häufig verwendeter Werkstoff für Hausinstallationen. In den alten Bundesländern bestehen ca. 75% aller Trinkwasserrohre in Neubauten aus Kupfer. Kupferrohre weisen eine metallisch-kupferrote Farbe auf.

3.3. Eisen

Eisenwerkstoffe für die Hausinstallation haben nach Kupferrohren den größten Marktanteil. Da Eisen in sauerstoffhaltigem Wasser stark rostet, werden meist Eisenrohre verwendet, die durch eine Zinkschicht oder durch Legierung zu Edelstahl vor der Korrosion geschützt werden. Bei Rohren aus unverzinktem Stahl oder aus Gußeisen bildet sich bei gleichbleibender Wasserqualität und gleichmäßiger Strömung eine Schutzschicht aus. Bei verzinkten Eisenrohren steigt der Eintrag an Eisen in das Wasser mit der Abtragung der Zinkschicht. Eine gelbliche bis rostbraune Verfärbung des Wassers zeigt korrodierende Eisenrohre an. Bei starker Zersetzung der Leitungsrohre kann es auch zur Ausflockung von Rostpartikeln kommen.

Stahlrohre werden mit einem Zinküberzug versehen, der eine schützende Zink-Oxidschicht bildet. Der Anteil an Blei in der Zinkschicht darf nach DIN 244 bzw. DIN 1706 noch bis zu 1,4 % Blei betragen. Die Dauerhaftigkeit der Oxidschicht hängt u.a. vom Herstellungsverfahren des Überzuges ab.

Daneben wird auch Edelstahl als Werkstoff eingesetzt, der aus einer Legierung von Eisen mit Chrom und Nickel hergestellt wird. Edelstahl wird von einer Chromoxid-Schicht passiviert, die sich auch nach Verletzen des Materials leicht nachbildet, sofern das Leitungswasser nicht zu stark chlorid-haltig ist. Der von der Trinkwasserverordnung festgelegte Chlorid-Gehalt ist jedoch so niedrig, daß Trinkwasser nicht zu einer besonderen Korrosionsanfälligkeit von Stahlrohren beiträgt. In Kombination mit anderen Metallen - besonders an den Lötstellen und Schweißnähten - ist Edelstahl aber anfällig für elektrolytische Korrosion. Dies kann durch die Verwendung von nichtleitenden Verbindungsmaterialien verhindert werden.

3.4. Aluminium

Aluminium wird ebenfalls als Rohrmaterial angeboten. Aufgrund der schlechten Energiebilanz zu dessen Herstellung muß von einer Verwendung von Aluminium für Trinkwasserleitungen jedoch abgeraten werden. Ferner wird ein Zusammenhang zwischen der Alzheimer´schen Krankheit und einer erhöhten Aluminiumkonzentration im Gehirn diskutiert.

3.5. Nichtmetallische Werkstoffe

Seit Mitte der siebziger Jahre werden Trinkwasserleitungen auch aus Kunststoffen hergestellt. Die gebräuchlichsten Kunststoffe sind vor allem PVC, Polyethylen-Kunststoffe, Polypropylen, Polybuten und Polyamid.

Kunststoffrohre bieten den Vorteil, daß sie korrosionsbeständig auch für Wasser mit niedrigem pH-Wert (sauer) sind und an den Rohrinnenseiten keine Inkrustationen aus kalkhaltigen Verbindungen gebildet werden. Außerdem haben sie ein geringeres Gewicht und eine höhere Flexibilität als Metallrohre. Die Verbindungstechnologie ist jedoch aufwendiger und das Langzeitverhalten scheint in der Praxis noch nicht in jedem Punkt gesichert zu sein. Bei höheren Temperaturen ist nicht jede Art von Kunststoff zur Verwendung geeignet. Aus ökologischen Gründen ist von PVC Materialien abzuraten. Diese Rohre können u.a. auch bis zu 2 % Bleiverbindungen als Stabilisatoren enthalten.

Glas oder Keramik kann ebenfalls für die Hausinstallation verwendet werden, jedoch befinden sich diese Werkstoffe noch in der Entwicklungsphase und werden nur versuchsweise eingesetzt.

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4. Wechselwirkungen zwischen Rohrleitungssystem und Trinkwasser

Aus verarbeitungstechnischen Gründen galten Metalle bislang als idealer Werkstoff für Wasserleitungen. Insbesondere Blei, aber auch andere (Schwer-)metalle werden jedoch unter bestimmten Umständen aus dem Rohr herausgelöst und können mit der Trinkwasser in den menschlichen Körper gelangen. Dies ist zum einen abhängig von der Art des Metalls oder einem Kontakt unterschiedlicher Metalle miteinander, zum anderen von der Beschaffenheit des Trinkwassers.

Bei
  • niedrigem pH-Wert,
  • geringer Wasserhärte,
  • geringer Pufferkapazität,
  • hohem Gehalt an Chlorid und Sulfat

im Wasser wird der Eintrag von Metallen in das Trinkwasser begünstigt. Die Länge der Standzeit (Stagnationsdauer) bzw. die Fließgeschwindigkeit des Wassers in der Leitung sind ebenfalls von großem Einfluß.

Mit einer Zunahme der schützenden Korrosionsdeckschicht (Kalkablagerung) auf der Rohrinnenseite wird ein Eintrag an Schwermetallen vermindert. Allerdings kann es trotz schützender Kalkschicht zu kurzzeitigen extremen Konzentrationsspitzen an Schwermetallen im Wasser kommen, wenn die Deckschicht z.B. durch Arbeiten am Leitungssystem, durch Temperaturschwankungen oder durch Vibrationen verletzt oder abgelöst wird. In den Kalkablagerungen selbst ist ein relativ hoher Anteil des betreffenden Schwermetalls zu erwarten.

Nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gelten die darin festgelegten Grenzwerte auch für Hausinstallationen:

Gesetzliche Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) (Auszug, Stand: F.v. 26.02.1993)

Substanz Grenzwert/Richtwert*
Blei 0,04
Kupfer 3 *
Eisen 0,2
Zink 5*
Chrom 0,05
Cadmium 0,005
Nitrat 50
Nitrit 0,1

Angaben in mg/l (Milligramm pro Liter)
* Richtwert

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5. Gesundheitliche Auswirkungen der verschiedenen Materialien

Akute Vergiftungen durch Schwermetallbelastungen aus Trinkwasserleitungen sind heute nicht mehr zu erwarten. Lediglich bei Schwankungen in der chemischen Zusammensetzung des Wassers z.B. durch Zumischen aus einer anderen Quelle, kann durch eine solche Veränderung die schützende Korrosionsdeckschicht in einer Leitung aufgelöst werden und zu erhöhten Belastungen des Trinkwassers führen. Durch das Auftreten erhöhter Bleikonzentrationen im Trinkwasser kam es in früheren Jahren z.B. wiederholt zum Ausbruch von Massenvergiftungen - sogenannten Blei-Epidemien: In Offenbach 1884, Dessau 1886, Frankfurt/M. 1911 und in Leipzig 1930. Heute sind solche Epidemien nicht mehr zu erwarten.

Bei der toxikologischen Bewertung der Schwermetall-Belastung durch Trinkwasser stehen chronische Belastungen im Vordergrund, die durch die regelmäßige Aufnahme geringer Mengen eines Schwermetalls bewirkt werden können. Durch die Dauerhaftigkeit einer solchen Belastung können deutliche gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten. Schwermetalle sind äußerst stabil und nicht durch Abkochen etc. zu beseitigen oder unwirksam zu machen.

5.1. Blei

Blei ist ein giftiges Schwermetall, das bei hoher chronischer Belastung z.B. die Bildung des roten Blutfarbstoffs herabsetzt und die Lebensdauer der roten Blutkörperchen vermindert. Es bewirkt Durchblutungsstörungen in den Hirnarterien, wodurch Abgeschlagenheit, Schlaf- und Ruhelosigkeit, Reizbarkeit und Kopfschmerzen bedingt sein können. Gedächtnis- und Konzentrationsfähigkeit können herabgesetzt sein. Im Magen-Darm-Trakt können sogenannte Blei-Koliken auftreten. Im Körper verhält sich Blei ähnlich wie Calcium und kann an dessen Stelle im Knochen eingelagert werden. Es wird im Allgemeinen zu 80% über Lebensmittel aufgenommen, wobei die Aufnahme mit der Zufuhr von Milch begünstigt wird. Durch die Zufuhr von Calcium, Eisen, Zink, Kupfer, Selen oder Vitamin D mit der Nahrung wird die Aufnahme von Blei gehemmt. Hoch belastete Lebensmittel stellen z.B. Meeresfrüchte, Rinderniere, Leber, Wein oder Blattgemüse dar. Für Erwachsene und Kinder wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine maximale wöchentliche Aufnahme von 25 µg (25 Mikrogramm entsprechen 0,025 mg) Blei pro kg Körpergewicht empfohlen. Ein 10 kg schweres Kind sollte demzufolge nicht mehr als 250 µg Blei innerhalb einer Woche aufnehmen. Bei einem Blei-Gehalt im Trinkwasser von 40 µg/L (entspricht dem derzeitigen Grenzwert der Trinkwasserverordnung) wird der WHO-Empfehlungswert für ein solches Kind bereits überschritten, wenn es täglich einen Liter dieses Wassers zu sich nimmt. Bei dieser Rechnung ist die zusätzliche Aufnahme von Blei über die Nahrung noch nicht berücksichtigt!

Besonders gefährdet sind Kleinkinder und Säuglinge, aber auch Föten (Ungeborene), die durch ihre Stoffwechseltätigkeit eine wesentlich höhere Resorptionsquote für Blei haben als Erwachsene und deren Gehirn durch eine noch unvollständig ausgebildete Blut-Hirn-Schranke weniger geschützt ist.

Vor dem Hintergrund, daß vor allem Kinder im Alter von 2 Monaten bis 6 Jahren infolge der erhöhten Resorptionsrate etwa fünfmal soviel Blei über die Nahrung aufnehmen wie Erwachsene, wird das gesundheitliche Risiko besonders deutlich. Bei Kindern betreffen gesundheitliche Auswirkungen einer chronischen Belastung vor allem das zentrale Nervensystem, das Blutsystem sowie das Wachstum. Bei Erwachsenen steht der Einfluß auf den Blutdruck im Vordergrund. Als weitere klinische Symptome können Schwächegefühl, Appetitlosigkeit, Magenschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden u.a. auftreten: Diese Symptome müssen jedoch nicht durch eine Bleibelastung des Trinkwassers bedingt sein.

Bei einem Gehalt von ca. 10 - 20 µg/l Blei im Trinkwasser beträgt der Anteil des durch das Trinkwasser aufgenommenen Bleis im Vergleich zur Gesamtaufnahme (zusätzlich durch Nahrung und Atemluft) für einen Erwachsenen bereits ca. 15 %, wobei die Resorption von Alter, Ernährungszustand und anderen Faktoren abhängig ist.

Grenzwert- und Richtwerte

In der Trinkwasserverordnung der Bundesrepublik Deutschland von 1986 ist für Blei ein Grenzwert von 40 µg/l vorgeschrieben. Nach der Novellierung der Trinkwasserverordnung von 1990 gilt dieser Wert auch für Hausinstallationen. In der EG-Trinkwasser-Direktive von 1980 wird ein Grenzwert von 50 µg/l angegeben. In der Europäischen Union wird derzeit über einen Grenzwert von 10 µg diskutiert. Von der Weltgesundheitsorganisation wird ebenfalls ein Grenzwert von 10 µg Blei/l Trinkwasser empfohlen.

5.2. Kupfer

Da Kupfer ein lebensnotwendiges Spurenelement ist, schien Kupfer aus Rohrleitungen lange Zeit nicht bedenklich. Der tägliche Mindestbedarf liegt bei 0,02-0,04 mg für Erwachsene und für Säuglinge bei 0,05 mg je Kilogramm Körpergewicht. In größeren Mengen kann Kupfer jedoch ebenfalls gesundheitsschädigend wirken.

Beim Erwachsenen wird Kupfer nicht im Körper angereichert, sondern über die Galle ausgeschieden. Bei Säuglingen und Kleinkindern dagegen speichert sich dieses Schwermetall in der Leber und kann zu Lebervergiftungen führen. Vor diesem Hintergrund ist der in der Trinkwasserverordnung vorgeschriebene Richtwert von 3 mg/l Kupfer als entschieden zu hoch anzusehen.

Von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung wird für Säuglinge und Kinder eine tägliche Zufuhr von 1-2 mg Kupfer / Tag empfohlen. Nichtgestillte Säuglinge dürften nach dieser Vorgabe nicht mehr als etwa 300 bis 600 ml Trinkwasser zu sich nehmen, das 3 mg/l Kupfer enthält.

Richtwert

Der Richtwert der Trinkwasserverordnung gilt nach Stagnation von 12 Stunden.

Innerhalb von 2 Jahren nach der Installation von Kupfer-Leitungen gilt der Richtwert ohne Berücksichtigung der Stagnation. Kupferrohre sind in Abhängigkeit von der Wasserqualität nur entsprechend dem Stand der Technik zu verwenden und einzusetzen.

Bei der Formulierung des Richtwertes wurde berücksichtigt, daß es technisch bedingt in den ersten zwei Jahren nach der Installation von Kupfer-Rohren zu erhöhten Konzentrationen an Kupfer im Trinkwasser kommen kann, wenn das Wasser längere Zeit in der Leitung steht.

Von der WHO wird ein Richtwert von 1 mg Kupfer / l empfohlen, der Richtwert der EG beträgt 0,1 mg/l.

5.3. Eisenwerkstoffe

Eisen ist ein essentielles Spurenelement und von zentraler Bedeutung für den menschlichen Organismus. Zur Deckung des täglichen Bedarfs sind ca. 5 - 30 mg Eisen erforderlich, die aus der Nahrung und mit dem Trinkwasser aufgenommen werden.

Der Eisengehalt im Trinkwasser liegt weit unter der als schädlich angesehenen Grenze von 200 mg/l. Trotzdem treten bei den vorkommenden Mengen unangenehme Auswirkungen auf, da Eisenionen bei Kontakt mit gelöstem Sauerstoff ausflocken. Färbungen, Trübungen, Ablagerungen, Rostflecken, und metallischer Geschmack sind Folgen dieses Vorgangs. Aus diesen Gründen werden bereits kleine Mengen als störend betrachtet, obwohl Eisen als Spurenelement im Trinkwasser wünschenswert ist. Die Trinkwasserverordnung setzt den Grenzwert auf 0,2 mg/l fest. Dabei handelt es sich um eine technische Vorgabe, die dem Schutz vor Ablagerungen in Behältern und Rohrleitungen und zur Vermeidung aufwendiger Reinigungsmaßnahmen dient.

Zink ist ebenfalls ein essentielles Spurenelement für den menschlichen Organismus. Der Tagesbedarf eines Erwachsenen beträgt etwa 200 µg/kg Körpergewicht. bei Kindern liegt der Tagesbedarf sogar fünfmal so hoch. Bei Aufnahmen größerer Mengen (150-facher Tagesbedarf) treten Unterleibskrämpfe und blutiger Durchfall auf. Große Zinkmengen blockieren die Kupferaufnahme durch die Darmwand und können so zu Kupfer-Mangel-Erscheinungen führen. Trotz dieser aufgeführten Wirkungen gilt Zink in den Konzentrationen, in denen es normalerweise von verzinkten Stahlrohren abgegeben wird, als unbedenklich. Zink ist häufig aus technischen Gründen mit Blei und Cadmium verunreinigt. Der Gehalt an Cadmium in der Zink-Schicht ist jedoch nach DIN 2444 begrenzt, so daß maximal 0,001 mg/l Cadmium in das Trinkwasser abgegeben werden darf.

5.4. Nichtmetallische Werkstoffe

Die gesundheitliche Beurteilung von Kunststoffen ist in DIN-Vorschriften und in den Mitteilungen der Kunststoffkommision des ehem. Bundesgesundheitsamtes geregelt. Ein Eintrag von Zusatzstoffen wie z.B. Weichmacher, Stabilisatoren, Farbstoffen, Gleitmittel etc., die dem Kunststoff zur Verbesserung der physikalischen Eigenschaften zugesetzt sein könnten, ist noch nicht abschließend erforscht.

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6. Empfehlung für die Neuinstallation

Ein Eintrag von Schadstoffen aus der Hausinstallation ist vor allem durch die Zusammensetzung des Wassers gegeben.

Vor der Neuinstallation von Trinkwasserleitungen sollten Sie sich deshalb bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen nach der genauen Qualität Ihres Trinkwassers erkundigen, da nicht jedes Material für jedes Wasser geeignet ist. Fragen Sie nach dem

Sollen nur Teile einer metallischen Rohrleitung ersetzt werden, sollten Sie entweder auf das gleiche Material oder auf nichtmetallische Werkstoffe zurückgreifen, um einer elektrolytischen Korrosion vorzubeugen. Werden unterschiedliche Metallarten verwendet, sollte eine elektrolytische Korrosion mit Hilfe nichtleitender Verbindungsstücke verhindert werden.

Bei der Verwendung von verzinktem Stahl sollte das Wasser einen

Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung läßt bis 50 mg/l Nitrat zu. Zink reduziert Nitrat zu dem wesentlich giftigeren Nitrit.

Auch bei Kupferrohren sollte der

Edelstahlrohre können fast uneingeschränkt verwendet werden, solange keine anderen Metalle in der Hausinstallation vorhanden sind.

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7. Die Meßkampagne

Bereits 1986 wurde von der Arbeitsgemeinschaft Umweltkontrolle / ArgUk e.V. die erste Blei-Meßkampagne in Frankfurt durchgeführt. In einzelnen Stadtteilen wurden damals bei bis zu 43 % der Proben Überschreitungen des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung festgestellt.

Besorgten Bürgern und Bürgerinnen sollte deshalb erneut die Gelegenheit zu kostengünstiger Untersuchung des Bleigehaltes ihres Trinkwassers gegeben werden. Die Proben wurden überwiegend in der Zeit von Oktober bis Dezember 1996 entnommen.

7.1. Probenahme

Die Probenahme erfolgte durch die Teilnehmenden selbst.

7.2. Die Anleitung zur Probenahme lautete wie folgt:

Früh morgens, vor der ersten Wassernutzung im Haus, füllen Sie eine Mineralwasserflasche und entleeren diese wieder. Anschließend wird die Flasche erneut gefüllt und dann verschlossen. Damit ist die Probenahme beendet. Beschriften Sie die Flasche mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift, (Stadtteil bitte ebenfalls angeben), dem Probenahmedatum sowie der Uhrzeit.

7.3. Analytik:

Die Probe wird mit konzentrierter Salpetersäure bis zu einem Säuregehalt von 2% angesäuert und 24 Stunden stehen gelassen. Die Messung erfolgt mittels Atomabsorptions-Spektroskopie-(AAS)-Graphitrohrtechnik. Die analytische Bestimmungsgrenze des Verfahrens beträgt 5 µg/l.

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8. Diskussion der Probenahmekriterien

Die vorgegebene Probenahmeanweisung wurde bei den meisten der eingegangenen Proben, soweit erkennbar, eingehalten. Ein Großteil der Proben wurde sehr früh am Morgen entnommen, so daß in den Ergebnissen weitgehend der Blei-Gehalt im Standwasser von der Nacht erfaßt wurde. Je länger das Wasser sich in der Leitung befunden hat, um so höher kann auch der Gehalt an Blei im Wasser sein. Wird frisches Wasser zugeführt, so erfolgt eine Verdünnung des bleihaltigen Wassers und der Meßwert wird entsprechend niedriger ausfallen. Nach Untersuchungen des Stadtgesundheitsamtes Frankfurt ist eine Standzeit von 3 Stunden bereits ausreichend, da nach dieser Zeit wieder Grenzwertüberschreitungen auftreten können.

Bei Häusern, in denen nur ein Teil der Hausinstallation aus Bleirohren besteht und in denen ein Teil des Leitungssystems bereits durch andere Materialien ersetzt worden ist, besteht grundsätzlich das Problem, daß mit der Probenahme u.U. nicht das Wasserpaket erfaßt wird, das während der Nacht in direktem Kontakt mit dem bleihaltigen Rohrstück stand. Dies hängt vor allem von der Entfernung des bleihaltigen Rohrstücks von der Entnahmestelle ab, aber auch von der Menge des entnommenen Wassers. Bei größeren Gebäuden empfiehlt sich deshalb eine Einzel-Beprobung mehrerer Stockwerke. Da aus den Leitungen gelöstes Blei jedoch auch während der Standzeit durch Diffusionsprozesse (Ausbreitung) in der Leitung verteilt wird, kann ein erhöhter Bleigehalt auch feststellbar sein, wenn nicht das Wasserpaket zur Untersuchung gelangt, das in direktem Kontakt mit einem bleihaltigen Rohr stand. Ein ggf. nur leicht erhöhter Meßwert kann deshalb ein Hinweis auf bleihaltige Leitungen im Haus sein.

Absolute Spitzenbelastungen können mit Hilfe dieses Probenahmeverfahrens nicht in jedem Fall erfaßt werden. Zum einen ist ein Eintrag von Blei in das Trinkwasser von der Standzeit des Wassers in der Leitung sowie ggf. von der Entfernung der Entnahmestelle zum bleihaltigen Rohrstück abhängig. Einen großen Einfluß hat weiterhin die Temperatur. So sind im Sommer höhere Konzentrationen zu erwarten als im Winter, da die Löslichkeit mit steigender Temperatur zunimmt. Durch Temperatur- und Druckschwankungen in der Leitung können zudem bleihaltige Partikel (Kalk-Addukte) verstärkt aus der Korrosionsdeckschicht gelöst werden und so ebenfalls zu einem kurzzeitig erhöhten Eintrag von Blei in das Wasser beitragen.

Mit dem oben beschriebenen Probenahmeverfahren wird eine Zufuhr von Blei aus der Armatur oder aus der Hauseinführungsleitung nicht erfaßt. Um einen möglichen Eintrag an Blei aus diesen Leitungsteilen zu erfassen, müßte Wasser direkt an diesen Stellen entnommen werden.

Eine weitere sinnvolle Möglichkeit zur Probenahme besteht darin, unter "nutzungsüblichen Bedingungen" nach jeder Entnahme von Wasser zu Ernährungszwecken eine Tasse mit Leitungswasser zu füllen und dieses Wasser in einem gesonderten (Sammel-) Gefäß, z.B. eine Mineralwasserflasche, zu sammeln. Aus dem dazu gewonnenen Meßwert kann eine mittlere Belastung über den Tag als "Tagesmittelwert" bestimmt werden. Diese Probenahme ist bei Haushalten sinnvoll, in denen zum Beispiel nur Teile des Leitungssystems mit bleihaltigen Leitungen versehen sind.

Von der Belastung eines bestimmten Hauses kann i.d.R. nicht auf die Belastung des Nachbargebäudes oder auf die Situation in einer ganzen Häuserzeile einer Straße geschlossen werden, es sei denn, es handelt sich um Häuser der absolut gleichen Bauart mit absolut gleicher Wasserversorgung. Sobald jedoch z.B. in einem Haus einzelne Rohrstücke wegen defekter Leitungen ausgetauscht worden sind, sind diese Häuser nicht mehr miteinander vergleichbar. Auch innerhalb eines Hauses können die tatsächlich am Wasserhahn ankommenden Mengen an Blei unterschiedlich hoch sein. Ist ein Haus z.B. noch komplett mit Bleirohren ausgestattet, so wird von einem Haushalt im oberen Stockwerk der größte Gehalt an Blei aufgenommen werden, wenn die Bewohner dort als Erste im Haus Wasser zu Genußzwecken aus der Leitung entnehmen. Die Lebensgewohnheiten innerhalb von Mehrfamilienhäusern tragen sehr stark zur Wasserbewegung im Leitungssystem bei, so daß eine einzelne Messung noch keine abschließende Bewertungsgrundlage für die Belastungssituation in einem Haus zuläßt. Deshalb wird gesetzlich erst eine wiederholte Überschreitung eines Grenzwertes als Mindestvoraussetzung für den Nachweis einer Belastungssituation genommen und deren amtlicher Nachweis gefordert.

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9. Meßwertverteilung

Tabelle in der Druckversion vorhanden.

Untersuchte Stadtteile: Bergen-Enkheim, Berkersheim, Bockenheim, Bonames, Bornheim, Dornbusch, Eckenheim, Eschborn, Eschersheim, Griesheim, Gutleut, Harheim, Fechenheim, Gallus, Ginnheim, Hattersheim, Hausen, Heddernheim, Höchst, Unterliederbach, Niederrad, Nied, Niederursel, Nordend, Nordweststadt, Oberrad, Ostend, Praunheim, Preungesheim, Riederwald, Rödelheim, Römerstadt, Sachsenhausen, Schwanheim, Seckbach, Sindlingen, Sossenheim, Stadtmitte, Westend, Zeilsheim

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10.    Diskussion der Meßergebnisse

Bei einer statistischen Auswertung der Meßergebnisse wird davon ausgegangen, daß die vorgegebenen Probenahmebedingungen weitgehend eingehalten worden sind und nur mit geringen, aber nicht nachvollziehbaren Abweichungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu rechnen ist. Aufgrund der großen Datenmenge wird der entstehende mögliche Fehler vernachlässigt.

Aus 39 Stadtteilen des Stadtgebiets Frankfurt/M wurden insgesamt 625 Trinkwasserproben untersucht.

Die meisten Proben wurden aus den Stadtteilen Bornheim (99 Proben), Sachsenhausen (84 Proben) und dem Nordend (79 Proben) angeliefert. Je größer die Anzahl der untersuchten Proben, um so besser repräsentieren die Ergebnisse die Belastungssituation eines Stadtteils. Aus den meisten Stadtteilen (21 Stadtteile) wurden leider nur sehr wenige Proben (weniger als 10 Proben) zur Untersuchung gegeben, so daß aus der Meßwertverteilung kein Rückschluß auf die Belastung des Stadtteils gezogen werden kann. Aus weiteren 13 Stadtteilen wurden nur jeweils 10 bis 30 Proben zur Untersuchung gegeben, so daß auch hier eine statistische Beurteilung nur im Ansatz durchgeführt werden kann.

Aus Bockenheim wurden 40 Proben untersucht, aus Höchst und Unterliederbach zusammen 38 Proben.

Im Vergleich zum derzeit gültigen Grenzwert der Trinkwasserverordnung liegen in ganz Frankfurt 6,4 % der untersuchten Stagnationswasserproben über dem Grenzwert, wobei in 2,1% der Proben Gehalte deutlich über 100 µg/l ermittelt wurden. Wird der in der Europäischen Union angestrebte Grenzwert von 10 µg/l zugrunde gelegt, wäre bei 23,2% der Proben eine Grenzwertüberschreitung festzustellen!

Der höchste Meßwert eines Einzelhaushaltes wurde im Nordend mit 336 µg/l ermittelt, gefolgt von Höchst und der Innenstadt mit jeweils 224 µg/l und erneut Höchst mit 205 µg/l.

Zur näheren statistischen Betrachtung werden nur Stadtteile herangezogen, aus denen mehr als 30 Proben zur Untersuchung gekommen sind. Das gilt vor allem für die Stadtteile Bornheim, Sachsenhausen, Nordend, Bockenheim und Höchst/Unterliederbach. Der Anteil belasteter Proben mit mehr als 40 µg/l Blei ist in Höchst/Unterliederbach mit 15,8% im Vergleich zum Frankfurter Gesamtdurchschnitt von 2,1 deutlich erhöht. In Bornheim dagegen sind es nur 1% Grenzwertüberschreitungen, in Sachsenhausen 8,4%, im Nordend 7,6% und in Bockenheim 10%. Der Anteil der mit mehr als 10 µg/l belasteten Proben ist in Höchst/Unterliederbach mit 44,7 % im Vergleich zum Frankfurter Gesamtdurchschnitt ebenfalls deutlich erhöht. Aber auch in Sachsenhausen und im Nordend finden sich recht hohe Anteile mit 38,2% und 30,4 %. Der Frankfurter Gesamtdurchschnitt für Proben mit mehr als 10 µg/l beträgt 23,2%.

Erfreulicherweise wurden somit in 76,8% aller untersuchten Proben keine Überschreitungen des Richtwertes der WHO festgestellt. 93,6% der Proben entsprechen dem Grenzwert der gültigen Trinkwasserverordnung.

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11. Bewertung eines Meßergebnisses

Bei ordnungsgemäßer Durchführung der Probenahme und unter der Voraussetzung, daß das beprobte Wasser nicht durch Wasserbewegungen in anderen Wohnungen durch die Zufuhr von frischem Wasser verdünnt worden ist, können folgende Bewertungen aus einem Meßwert abgeleitet werden:

Wird ein Bleigehalt kleiner 10 µg/l in einer Probe festgestellt, so läßt sich daraus ableiten, daß wahrscheinlich keine Bleirohre im Haus vorhanden sind, bzw. daß kein Blei in das Trinkwasser eingetragen wird, falls doch Bleirohre vorhanden sein sollten.

Bei Meßwerten zwischen 10 und 40 µg/l Blei ist auf bleihaltige Leitungsrohre zu schließen, wobei hier entweder nur geringe Teile des Leitungssystems aus Bleileitungen bestehen oder aus bleihaltigen, verzinkten Stahlrohren, die einer gewissen Korrosion unterliegen. Besteht das komplette Leitungssystem aus Bleileitungen, sind diese wahrscheinlich stark mit Kalk zugesetzt und es werden nur geringe Anteile an Blei in die Leitung abgeben. Der Eintrag von Blei ist im Sommer etwas höher als im Winter. Belastungsspitzen im Stagnationswasser können mit einer einzigen Messung nicht immer erfaßt werden, so daß auch bei einem aktuellen Meßwert von unter 40 µg/l zu anderen Zeiten deutlich höhere Blei-Konzentrationen im Wasser nicht auszuschließen sind. Sofern der Grenzwert der Trinkwasserverordnung jedoch noch eingehalten wird, besteht keine rechtliche Verpflichtung seitens des Hausbesitzers, Leitungsrohre austauschen zu lassen. Im Vollzug der Rechtsprechung unterliegt die Probenahme sowie die Bewertung des Sachverhalts im Einzelfall den jeweiligen Gesundheitsämtern. Bei Konzentrationen über 10 µg/l empfehlen wir jedoch aus Vorsorgegründen auf die Verwendung des Standwassers von der Nacht für die Ernährung von Säuglingen, Kindern oder Schwangeren zu verzichten.

Bei Meßwerten über 40 µg/l Blei liegen eindeutig bleihaltige Leitungsrohre vor, wobei auch hier entweder nur einige Teile des Leitungssystems aus Blei bestehen können, die mit der Probenahme gerade erfaßt worden sind oder noch eine komplette Bleiinstallation vorhanden ist. Diese können mehr oder weniger stark mit Kalk zugesetzt sein Auch hier ist der Eintrag von Blei im Sommer höher als im Winter. Belastungsspitzen im Stagnationswasser können mit einer einzigen Messung nicht immer erfaßt werden. Da in diesem Fall jedoch der Grenzwert der Trinkwasserverordnung überschritten ist, kann eine rechtliche Verpflichtung seitens des Hausbesitzers bestehen, Leitungsrohre austauschen zu lassen, sofern es zu wiederholten Überschreitungen des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung kommt. Um eine solche "wiederholte Überschreitung" feststellen zu können, bedarf es weiterer Messungen. Wird hier vom Stadtgesundheitsamt eine amtliche Untersuchung durchgeführt, deren Kosten i.A. durch den Hauseigentümer getragen werden müssen, kann der Eigentümer zu Sanierungsmaßnahmen verpflichtet werden. Eine wiederholte Überschreitung des Grenzwertes wird erst dann festgestellt, wenn mindestens zwei der Meßwerte über dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung liegen. Bei solchen Konzentrationen sollte aus Vorsorgegründen auf die Verwendung von Standwasser zur Ernährung von Säuglingen, Kindern oder Schwangeren verzichtet werden.

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12. Untersuchung von Kupfer im Frankfurter Wasser

12.1. Probenahme

Für die Untersuchung wurden die selben Proben verwendet, die für die Bleibestimmung entnommen worden waren, siehe dazu Kap. 9.1. und 9.2.

12.2. Analytik

Die Probe wird mit konzentrierter Salpetersäure bis zu einem Säuregehalt von 2% angesäuert und 24 Stunden stehen gelassen. Die Messung erfolgt mittels Atomabsorptions-Spektroskopie-(AAS)-Flammentechnik. Die analytische Bestimmungsgrenze des Verfahrens beträgt 0,2 mg/L.

12.3. Ergebnisse

Stichprobenartig wurden 423 Trinkwasserproben auf deren Kupfergehalt untersucht. In 225 Proben wurde ein Gehalt kleiner 0,1 mg/l ermittelt, wovon 89 Proben unter der Nachweisgrenze von 0,02 mg/l lagen. Bei 34 Proben wurde eine Konzentration zwischen 0,1 und 1 mg/l, bei jeweils 4 Proben ein Gehalt von 1-2 bzw. 2-3 mg/l gemessen und in einer Probe wurden sogar über 5 mg/l gemessen.

Die zugehörige prozentuale Verteilung gestaltet sich wie folgt:
Tabelle in der Druckversion vorhanden.

Die Meßwerte liefern zunächst nur erste Anhaltspunkte zur Bewertung der Belastungssituation. Der Richtwert der TrinkwV von 3 mg/l gilt in dieser Form nur für Häuser, in denen die Leitungsrohre schon länger als zwei Jahre verlegt worden sind. Dabei sollte das Wasser vor der Probenahme 12 Stunden in der Leitung gestanden haben. Bei der statistischen Auswertung der erhaltenen Meßdaten ist eine genaue Beurteilung deshalb schwierig, da z.B. keine genauen Angaben über das Alter der Leitungsrohre vorliegen.

Generell ist aber bei der Bewertung der vorliegenden Kupfer-Ergebnisse die Besonderheit der Probenrepräsentanz zu beachten. Die untersuchten Proben waren zum Zwecke der Blei-Bestimmung entnommen worden, so daß dadurch das wahre Ausmaß der Kupferbelastung von Trinkwasser noch unterschätzt wird.

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13. Untersuchung von Nitrat und Nitrit im Frankfurter Wasser

Nitrat wird im Boden aus organischer Materie als Umwandlungsprodukt aus Ammoniumverbindungen unter dem Einfluß von Mikroorganismen gebildet. Nitrat ist für die Pflanze kein Schadstoff, sondern eine lebensnotwendige Stickstoffquelle. Ein Eintrag in das Trinkwasser erfolgt u.a. über landwirtschaftlich genutzte Flächen, bei denen das Nitrat direkt mit der Düngung auf das Feld aufgebracht wird.

Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung schreibt einen maximalen Gehalt an Nitrat von 50 mg/l vor. Mineralwässer dürfen mit dem Zusatz "geeignet zur Zubereitung von Säuglingsnahrung" versehen werden, wenn der Gehalt an Nitrat 10 mg/L nicht übersteigt.

Der Hauptanteil der täglich aufgenommenen Nitratmenge wird durch andere Nahrungsmittel bedingt. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Gehalt an Nitrat in Rote Beete oder Sellerie beträgt ca. 2000 mg/kg, in Kopfsalat ca. 2500 mg/kg oder Rhabarber ebenfalls über 2000 mg/kg. Die Säfte dieser Gemüsearten sind ebenfalls deutlich mit Nitrat belastet.

Ein Teil des mit der Nahrung aufgenommenen Nitrats wird im menschlichen Körper zum giftigen Nitrit umgewandelt, wovon ein weiterer Anteil unter bestimmten Umständen durch Reaktion mit Eiweiß zu krebserregenden Nitrosaminen reagieren kann. Nitrit kann bei übermäßiger Aufnahme bei Säuglingen zu "Blausucht" führen, wobei die Bindungsstellen für Sauerstoff im roten Blutfarbstoff blockiert werden. Damit wird die weitere Sauerstoffaufnahme behindert, und es führt zum Ersticken. Allerdings spielen die mit dem Trinkwasser aufgenommenen Mengen an Nitrat als Nitritquelle dabei nur eine geringe Rolle. Eine übermäßige Aufnahme von Nitrat oder Nitrit sollte aus Vorsorgegründen jedoch möglichst vermieden werden. Vom übermäßigen Genuß nitratreicher Gemüsesorten bzw. ihrer Säfte ist also abzuraten. Gänzlich verzichtet werden sollte jedoch nicht auf diese Gemüsesorten, da sie auch wichtige Nährstoffe enthalten.

Nitrat wird weiterhin in Verbindung mit Kropfbildung bei gleichzeitig bestehender Jod-Mangelversorgung diskutiert. Deutschland gehört bis heute zu den Jod-Mangel-Gebieten. Im Falle eines zu geringen Jod-Angebots mit der Nahrung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit der Kropfbildung mit zunehmender Nitrat-Belastung der Nahrung. Bei ausreichender Jod-Versorgung spielt eine Belastung mit Nitrat nur eine untergeordnete Rolle.

Als Obergrenze der Belastung ist in der Trinkwasserverordnung ein Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter und 0,1 mg Nitrit pro Liter Trinkwasser festgelegt.

Eine erhöhte Belastung an Nitrat konnte bei den stichprobenartigen Messungen von 47 Proben nicht festgestellt werden. Der Gehalt an Nitrit wurde bei 28 Proben überprüft, wobei auch hier keine auffälligen Belastungen festgestellt werden konnten. Der höchste Meßwert beträgt für Nitrat: 13,8 mg/l und für Nitrit: 0,016 mg/l.

Die Meßwerte verteilen sich wie folgt:
Tabelle in der Druckversion vorhanden.

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14. Vergleich mit anderen Untersuchungsergebnissen zum Bleigehalt in Trinkwasser in Frankfurt/M.

In Frankfurt wurden 1996 von den untersuchten 625 Proben insgesamt in 6,4 % Grenzwertüberschreitungen nach der TrinkwV für den Gehalt an Blei im Standwasser ermittelt.

14.1. Stadt Frankfurt/M

Vom Stadtgesundheitsamt wurden in den Jahren 1994 und 1995 über 350 Proben aus Haushalten, in denen ein Verdacht auf Blei im Trinkwasser vorlag, untersucht. Dabei wurden bei 42% der untersuchten Proben Überschreitungen des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung festgestellt. Der hohe Anteil der Grenzwertüberschreitungen ist dadurch zu erklären, daß bei der Probenahme nur Häuser berücksichtigt worden sind, in denen mit Sicherheit noch bleihaltige Leitungen vorhanden waren. In Einzelfällen wurde der Grenzwert um das 40-fache überschritten. Nach einer Ablaufzeit von 5 min. wurden noch in 2% der untersuchten Fälle Grenzwertüberschreitungen ermittelt.

14.2. Bundesweite Untersuchungen

Im bundesdeutschen Durchschnitt wurden 1985/1986 in der Untersuchung des WaBoLu (Institut für Wasser-, Boden- Lufthygiene des ehem. Bundesgesundheitsamtes (BGA)) bezogen auf die Gesamtbevölkerung Grenzwertüberschreitungen für 1,6 % der Haushalte abgeschätzt. Die mittlere Belastung an Blei liegt in den Frankfurter Wasserproben somit deutlich über dem bundesdeutschen Durchschnitt.

Allerdings muß bei diesem Vergleich bedacht werden, daß bei der vorgenommenen Untersuchung eine Vorauswahl der beprobten Häuser vorgenommen wurde, so daß Proben vermehrt aus Häusern angeliefert wurden, bei denen aufgrund ihres Alters ein Verdacht auf das Vorhandensein von bleihaltigen Leitungen bestanden hat. Bei der Untersuchung des WaBoLu wurde eine für Gesamtdeutschland repräsentative Auswahl an Haushalten vorgenommen, bei denen z.B. auch Neubauten mit erfaßt wurden. Aus den Meßwerten sollte deshalb nicht abgeleitet werden, daß der Bleigehalt im Frankfurter Leitungswasser im Vergleich zu anderen Städten deutlich erhöht ist!

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15. Vergleich der Blei-Belastungssituation 1996 mit den Ergebnissen von 1986

Die ArgUk e.V. hatte bereits 1986 in den Stadtteilen Nordend, Höchst / Unterliederbach, Bockenheim und Sachsenhausen Standwasserproben untersucht und folgende Ergebnisse erzielt: (siehe auch Tabelle Seite 15)

Als Maximalwert wurden 1986 290 µg/l in einem Haus in Sachsenhausen gemessen. Im Nordend betrug der Maximalwert 220 µg/l, in Bockenheim 146 µg/l und in Höchst nur 87 µg/l.

Der Tabelle ist zu entnehmen, daß sich die Belastungssituation deutlich verbessert hat. Im Gegensatz zu den 1986 ermittelten 18,5 % der Proben mit Grenzwertüberschreitungen sind es heute nur noch etwa 6,4%. Die Meßwerte zwischen 10 und 40 µg/l wurden 1996 nur in halb so vielen Proben gefunden wie 1986.

Auch 1986 wurden vorrangig ältere Häuser beprobt, in denen Bleileitungen zu erwarten gewesen sind. Die Anzahl bleihaltiger Wasserleitungen in Privathaushalten in der Stadt Frankfurt scheint somit deutlich zurückgegangen zu sein.

Tabelle in der Druckversion vorhanden.

Trotzdem kann anhand der Meßergebnisse noch keine Entwarnung ausgesprochen werden, da noch immer relativ viele Häuser mit bleihaltigen Leitungen vorhanden sind.

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16. Bisherige bundesweite Untersuchungen von Schwermetallen in Trinkwasser

Das Institut für Wasser-, Boden- Lufthygiene (WaBoLu) führte 1985/1986 eine Studie durch, bei der Schwermetallgehalte im Trinkwasser von 2731 Haushalten ermittelt wurden. Bei dieser umfangreichen Untersuchung wurden verschiedene Schwermetalle in Wasserwerkswasser und im Haushaltswasser nach spontaner Beprobung und nach nächtlicher Stagnation (ohne Vorlauf) gemessen.

16.1. Blei

Für 97 beprobte Wasserwerke wurde ein mittlerer Bleigehalt von 1,5 µg Blei pro Liter ermittelt. Wird der Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 40 µg/l zugrunde gelegt, ergaben sich dabei keine Grenzwertüberschreitungen. Unter Zugrundelegens des strengeren Richtwertes der Weltgesundheitsorganisation von 10 µg/l wurden ebenfalls keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt.

Aus den bundesdeutschen Haushalten wurde eine für die alten Bundesländer repräsentative Auswahl getroffen. Bei der Haushaltswasser-Spontan-Probe wurde Trinkwasser nach Gewohnheit der Bewohnenden entweder direkt aus der Leitung entnommen oder nach kurzzeitigem Ablauf. Dabei wurde ein mittlerer Bleigehalt von 2,0 µg/l Blei festgestellt. Als Maximalwert wurden 122 µg/l Blei gemessen, wobei die genauen Umstände der Probenahme für diese Probe nicht nachvollziehbar sind. Wird der Grenzwert der Trinkwasserverordnung zugrunde gelegt, ergeben sich für die spontane Beprobung Grenzwertüberschreitungen in ca. 1,4% der Fälle.

Dagegen sind die Konzentrationen im Stagnationswasser deutlich erhöht: Hier wurde ein mittlerer Gehalt an Blei von 2,5 µg/l erhalten. Als maximaler Wert wurden 200 µg/l Blei gemessen. Übertragen auf die Gesamtbevölkerung werden Grenzwertüberschreitungen für 1,8% der Haushalte ermittelt.

Die Ergebnisse dieser Studie lassen sich nur teilweise auf die vorliegenden Untersuchungsergebnisse übertragen, da in Frankfurt vor allem Proben aus älteren Häusern untersucht wurden, in denen statistisch gesehen häufiger Bleirohre vorhanden sind als im bundesdeutschen Durchschnitt. Erwartungsgemäß findet sich hier ein entsprechend höherer Anteil an Grenzwertüberschreitungen als in einer für Gesamtdeutschland repräsentativen Untersuchung, bei der auch Proben aus Neubauvierteln untersucht worden sind.

16.2. Kupfer

In den 97 beprobten Wasserwerken wurde ein mittlerer Gehalt an Kupfer von 0,0073 mg pro Liter ermittelt.

Aus den bundesdeutschen Haushalten wurde eine für die alten Bundesländer repräsentative Auswahl getroffen. Bei der Haushaltswasser-Spontan-Probe wurde Trinkwasser nach Gewohnheit der Bewohnenden entweder direkt aus der Leitung entnommen oder nach kurzzeitigem Ablauf. Dabei wurde ein mittlerer Gehalt an Kupfer von 0,042 mg/l festgestellt. Als Maximalwert wurden 4,61 mg/l Kupfer gemessen, wobei auch hier die genauen Umstände der Probenahme für diese Probe nicht nachvollziehbar sind. Allgemein wird bei Haushalten mit eigener Wasserversorgung im Mittel ein höherer Gehalt an Kupfer festgestellt.

Im Stagnationswasser sind die Konzentrationen auch beim Kupfer deutlich erhöht: Hier ergibt sich ein mittlerer Gehalt an Kupfer von 0,074 mg/l. Als maximaler Wert wurden 5,09 mg/l gemessen.

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17. Wie reagieren bei erhöhter Belastung?

Die beste Maßnahme zur Reduzierung einer Bleibelastung durch Trinkwasser besteht natürlich im Austausch der Leitungsrohre. Wenn keine Bleirohre vorhanden sind, aber bereits ein leicht erhöhter Gehalt an Blei festgestellt wird, kann eine Ursache darin bestehen, daß unterschiedliche Metallarten in Verbindung mit verzinkten Stahlrohren zu einer erhöhten Korrosion des Stahls beitragen und verstärkt Blei aus der Zink-Schicht in das Trinkwasser abgegeben wird. Hier sollten Metall-Metall-Verbindungen zwischen unterschiedlichen Metallsorten durch nichtleitende Materialien ersetzt werden.

Der Austausch bleihaltiger Hauptleitungen ist meistens mit sehr hohen Sanierungskosten verbunden und nimmt eine gewisse Zeitdauer in Anspruch. Bis dahin sollte auf die Verwendung des Standwassers von der Nacht zur Ernährung von Kindern, Säuglingen oder Schwangeren auf jeden Fall verzichtet werden. Gegebenenfalls könnte in diesen Fällen über eine Tagesmischprobe festgestellt werden, ob über den Tag verteilt ebenfalls mit deutlich erhöhten Konzentrationen an Blei zu rechnen ist.

Die einfachste Methode auf erhöhe Gehalte an Blei im Trinkwasser zu reagieren besteht zunächst darin, das Wasser vor der Verwendung zu Genußzwecken etwa 1-2 Minuten ablaufen zu lassen. Allerdings ist eine solche Methode aus ökologischen Gründen nicht auf Dauer zu empfehlen. Wir empfehlen deshalb, z.B. vor der Verwendung von Stagnationswasser zu Genußzwecken zunächst Brauchwasser aus der Leitung z.B. für die Morgentoilette, Duschen, Blumenwasser etc. zu entnehmen. Am Wasserhahn in der Küche ist dann nur noch die Menge Wasser aus der Leitung zu entnehmen, die von der Steigleitung, bzw. vom Leitungsabzweig in die Küche führt (im Allgemeinen max. 10m Leitung). Dieses Wasser kann ggf. ablaufen, oder z.B. als Blumengieß- oder für den Abwasch u.a. verwendet werden. Ferner kann auch nach der Entnahme von Brauchwasser ein Trinkwasservorrat für den Tag bereitgestellt werden. Dieses Wasser sollte kühl und hygienisch einwandfrei gelagert werden, da bei dieser Methode die Gefahr einer möglichen Verkeimung des Wassers bestehen kann. Eine Belastung der Nahrung mit Blei kann auf diese Weise jedoch deutlich reduziert werden, ohne daß zuviel Wasser sinnlos vergeudet werden muß.

Die Verwendung von Trinkwasseraufbereitungsgeräten kann nur sehr eingeschränkt empfohlen werden. Der Einsatz dieser Geräte ändert zum einen nichts an der Ursache der Schadstoff-Belastung des Trinkwassers und zudem eignet sich nicht jeder Filtertyp zur Entfernung von Schadstoffen. Aktivkohlefilter z.B. sind wenig wirkungsvoll zur Entfernung von Schwermetallen oder Nitrat. Ionenaustauscher dagegen können zwar Schwermetalle oder Nitrat entfernen, verändern die Beschaffenheit des Trinkwassers aber so stark, daß es zu einem erhöhten Eintrag an Natrium kommen kann, zur unerwünschten pH-Wert-Absenkung, zu Geruchs oder Geschmacksbeeinträchtigungen u.a.. Bei der Verwendung von Destilliergeräten oder Umkehrosmose werden erwünschte Mineralien und Spurenelemente entfernt.

Das Ende der Austauschkapazität kann bei den meisten Filtersystemen nicht erkannt werden, so daß es dann zu unerwünschten und vor allem verstärkten Einträgen von Schadstoffen in das Wasser kommen kann. Die Verkeimungsgefahr ist meist so hoch, daß von diesen Filtern eher abgeraten werden muß. Auch das Aufbewahren der Filter im Kühlschrank reduziert ein Keimwachstum nur minimal.

Wenn Grenzwertüberschreitungen festzustellen sind und sich der Hausbesitzer weigern sollte, einen Eintrag von Schadstoffen aus der Hausinstallation durch Sanierungsmaßnahmen zu reduzieren, so ist das Stadtgesundheitsamt heranzuziehen. Dieses führt amtliche Untersuchungen zur Feststellung der Belastungssituation durch und leitet bei Grenzwertüberschreitungen die notwendigen Schritte ein. Jedoch bestehen bei Grenzwertunterschreitungen keine amtlichen Handhaben. Hauseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, daß das vom Wasserwerk gelieferte Trinkwasser auch am Wasserhahn im Haus noch den bindenden Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Bevor Mieter oder Mieterinnen jedoch selbst zu Maßnahmen wie Kürzen der Miete o.ä. greifen, sollten vorher Erkundigungen beim Stadtgesundheitsamt, Mieterschutzverein oder einem Rechtsanwalt eingeholt werden.

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18. Zusammenfassung

Blei

Abschließend kann festgestellt werden, daß sich die Belastungssituation durch bleihaltige Trinkwasser-leitungen in Frankfurt in den letzten 10 Jahren nach den Untersuchungsergebnissen deutlich verbessert hat. Trotz allem kann aber noch keine endgültige Entwarnung gegeben werden, da in 6,4 % aller untersuchten Proben noch immer Grenzwertüberschreitungen für den Gehalt an Blei im Trinkwasser festzustellen waren. Hier empfiehlt sich eine Sanierung der Leitungsrohre. Wenn der derzeitig in der Europäischen Union diskutierte Richtwert von 10 µg/l Blei in der TrinkwV verankert werden muß, wären bereits bei 23,2 % der untersuchten Proben Grenzwertüberschreitungen festzustellen.

Kupfer

Im Falle eines Austausches von Leitungsrohren gegen Kupferleitungen wird anfänglich eine Überprüfung des Kupfergehaltes im Standwasser empfohlen. Bis eine schützende Korrosionsdeckschicht den Eintrag von Kupfer in Trinkwasser verringert, sollte aus Vorsorgegründen kein Leitungswasser zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden. Die Meßergebnisse zeigen, daß ein Eintrag von Kupfer in das Trinkwasser in deutlich erhöhtem Maß erfolgen kann.

Nitrat / Nitrit

Die untersuchten Stichproben zeigten keine auffälligen Konzentrationen an Nitrit oder dessen Vorläufer-Verbindung Nitrat. In dieser Hinsicht ist also das Wasser, das aus Frankfurter Wasserhähnen fließt, als unbedenklich zu bewerten.

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19. Literatur

AURAND, HÄSSLEBARTH, von NIEDING, SCHUMACHER, STEUER, Die Trinkwasserverordnung, Erich Schmidt Verlag 1987, 2. Auflage

BECK´sche Textausgaben: Lebensmittelrecht; Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung vom 5.12.1990 i.d.F. vom 26.02.1993

KRAUSE, CHUTSCH, HENKE; LEISKE, EMYER, SCHULZ, SCHWARZ, WOLTER, Umwelt-Survey Band IIIb Wohn-Innenraum: Trinkwasser, WaBoLu-Hefte 3/1991 des Instituts für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Bundesgesundheitsamtes

MEINCK, F.; Hygienisch -toxikologische Bewertung von Trinkwasserinhaltsstoffen; Schriftenreihe des Vereins für Wasser-, Boden- und Lufthygiene, Gustav Fischer-Verlag 1973

v. NIEDING, JANDER, Umwelthygiene, Schriftenreihe des Vereins für Wasser-, Boden- und Lufthygiene, Gustav Fischer-Verlag 1985

VOLLMER, JOSST, SCHENKER, STURM, VREDEN, Lebensmittelführer, Thieme Verlag Stuttgart New-York, 1990

WICHMANN, SCHLIPKÖTER, FÜLGRAF, Handbuch der Umweltmedizin, ecomed Fachverlag, Landsberg / Lech, Stand 9/96

Ökologische Gebäudesanierung, AGÖF-Fachkongress 27/28 November 1991, Tagungsband

Wasseraufbereitungsgeräte im Haushalt: Informationsschrift vom Bundesverband "Die Verbraucher-Initiative e.V.", Breite Str. 51, 53111 Bonn

Zahlenspiegel für 1996 der Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH

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20. Danksagung

Für die Unterstützung bei der vorliegenden Studie danken wir folgenden Personen und Institutionen:
- Stadtgesundheitsamt der Stadt Frankfurt/M (Frau Dr. Heudorf und Herrn Hentschel)
- Stadtbücherei und Stadtteilbüchereien der Stadt Frankfurt/M (Leitung: Frau Dr. Purbs)
- FRANKFURTER NACHRICHTEN (Herrn Seipel)
- Deutsche Gesundheitshilfe e.V., Frankfurt/M (Herrn Duwé)
- ARGUK-Umweltlabor GmbH, Oberursel

 


 

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